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Kleingewerbe oder eingetragener Kaufmann?

Als Einzelunternehmer können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihr Unternehmen als sogenanntes Kleingewerbe "nur" gewerbeamtlich anmelden oder als eingetragener Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen.
Grundsätzlich ist die Gründung als Kleingewerbe schneller und kostensparender. Allerdings kann ein Unternehmen als eingetragener Kaufmann eine Firma führen - somit mit einem eigenen Namen am Markt auftreten.

Wie möchten Sie Ihr Unternehmen anmelden?

Nicht im Handelsregister eingetragen
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Im Handelsregister eingetragen
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