Die Volksrepublik China ist seit 22. Februar 2023 nicht mehr als „Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“ eingestuft.
Vorverpackung muss nicht nur Füllgewicht, sondern auch Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen enthalten
Sozialgericht Speyer: Im konkreten Fall nicht aufklärbar, ob Ansteckung bei beruflicher Tätigkeit oder im privaten Bereich
Urteil des EuGH vom 9. Februar 2023
Bundesregierung beschließt neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung
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