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Fortbildungsabschlüsse

Bitte beachten Sie die aktualisierten Prüfungsgebühren hier auf unserer Internetseite.

Geprüfte/r Industriemeister/in Elektrotechnik

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann,

oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis

oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
 

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,

und in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
 

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(4) abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Bitte beachten Sie: Der Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Ausbildereignungsverordnung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Fachgespräch) der IHK vorzulegen.

(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)

Inhalte

Prüfungsstruktur

Förderung

Informationen zur Anmeldung

Abschluss-Niveau

Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)

Prüfungsgebühr

z. Zt. 760,00 €
i
z. Zt. 760,00 €

optional zzgl. 240,00 € AEVO-Prüfung



Anmerkung

Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.

Antrag auf Zulassung

Zulassung Fortbildungsprüfungen

Zur Anmeldung

Ansprechpartner

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